Öffentliche Zustellungen

öffentliche zustellungen

Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. 

Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.


Barri, Ahmad

Arenth, Andreas

Amosau, Fiodar

Müller, Christian Andreas

Kolb, Peter

Frauendorf, Erhard

Majji, Inas

Amini, Ahmad Kabir

Stepan Kaladarar

Constanze Birgit Hund

Ruslan Khlopov

Kateryna Khlopov

Marharyta Shevel

 



Rechtsnatur der öffentlichen Zustellung

Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Das Jobcenter Pirmasens hat seine Website als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt. Die Bestimmung der Website als Aushangstelle für öffentliche Zustellungen wurde am  05.01.2021