Erstgespräch

                                                           Erstgespräch

Nachdem Sie im Kundenbüro vorgesprochen haben und einen Antrag auf Leistungen gem. SGB II stellen wollen, werden  Sie nach der Vorsprache im Kundenbüro zum Neuantragsteam weitergeleitet. Dort wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um in den Leistungsbezug zu kommen. Direkt im Anschluss daran, werden Sie zu einem persönlichen Ansprechpartner/ Arbeitsvermittler (pAP/AV) des Teams U25 vermittelt, der das erste Gespräch mit Ihnen führen wird.

Das U25-Team des Jobcenters Pirmasens ist Ansprechpartner für alle Jugendlichen unter 25 Jahren, die Arbeitslosengeld II beziehen und auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind.

Das Erstgespräch dient dazu, Sie sowohl mit Ihren familiären Rahmenbedingungen als auch mit Ihren beruflichen Interessen kennenzulernen. Sie können über Ihre bisherigen familiären, beruflichen und schulischen Erfahrungen, aber auch über ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Arbeitswelt berichten. Das Gespräch unterliegt dem Sozialdatenschutz. Je genauer Sie Ihre persönliche Lebenssituation schildern, umso passgenauer können wir Ihnen helfen und Sie bei Ihrer Berufs- bzw. Stellenauswahl unterstützen. 

Beim Erstgespräch mit Ihrem pAP/AV werden neben intensiver allgemeiner Beratung folgende Inhalte besprochen:

  • Profiling - Feststellung Ihrer Kompetenzen/Stärken/Schwächen: 
    um festgestellte Qualifizierungsdefizite schnellstens beheben zu können, bieten wir Ihnen eine geeignete Qualifizierung an.
    Angebot U25: Durch Kooperation mit ausgewählten Bildungsträgern können wir Ihnen individuelle Maßnahmen anbieten. Sie erhalten wertvolle Informationen und Hilfen zur erfolgreichen Bewerbung und zur Berufswahl. Ebenso werden zur beruflichen Erprobung Praktika bei Arbeitgebern angeboten. Ihr Arbeitsvermittler wählt gemeinsam mit Ihnen die geeignete Maßnahme aus.
  • Ihre  Berufswünsche werden gemeinsam mit Ihrem pAP/AV besprochen und auf Ihren Realitätsbezug überprüft.
  • Sollten Sie bisher noch nicht bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit vorgesprochen haben, vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin. 

Für Jugendliche stehen sowohl die Ausbildungsförderung als auch das Hinführen zur Berufsreife im Vordergrund (für die Jugendlichen, die über keinen Schulabschluss verfügen).