Mitwirkungspflicht

                                                Mitwirkungspflicht

Wir wollen gemeinsam mit Ihnen alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit durch Integration in das Erwerbsleben zu beenden bzw. zu verringern. Wir erwarten von Ihnen eine aktive Mitwirkung und Eigeninitiative bei der Suche nach einer Arbeitsstelle, einem Ausbildungsplatz oder einem Praktikum. Die Arbeits- und Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns. Ihr persönlicher Ansprechpartner/ Arbeitsvermittler (pAP/AV) unterstützt Sie bei Ihren Bemühungen; überprüft aber auch Ihre Eigenbemühungen. Dazu gehört, dass Sie aktiv an allen angebotenen Eingliederungsmaßnahmen mitwirken und sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht. 

Zumutbar sind auch Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Jobs von Zeitarbeitsfirmen sowie geringfügige Beschäftigungen. Sie sind verpflichtet, an allen Maßnahmen tatkräftig mitzuwirken, die Ihre Eingliederung unterstützen.