Förderleistungen

                     Förderung bei Einstellung von Arbeitnehmern

 Die Antragstellung muss vor der Einstellung  erfolgen. Die  notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von Ihrem Arbeitgeberservice.

Eingliederungszuschuss  

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person  liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss).

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich individuell nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin  oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). 

 Rufen Sie uns gerne an.