Vermittlungsbudget

                                              Vermittlungsbudget

Das Vermittlungsbudget unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, soweit dies notwendig ist und kein Dritter (Arbeitgeber oder anderer Leistungsträger) zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Notwendig ist die Förderung aus dem Vermittlungsbudget, wenn sie die Eingliederungsaussichten deutlich verbessert und ohne sie der gleiche Erfolg (Integration oder Integrationsfortschritt) wahrscheinlich nicht eintreten würde. Weiterhin können die Voraussetzungen  für eine Förderung auch dann vorliegen, wenn eine wirtschaftlich besser gestellte Beschäftigung aufgenommen werden kann. Beispiel: Aus einer Teilzeitstelle wird durch Wechsel des Arbeitsgebers eine Vollzeitstelle.

 Zu den Leistungen zählen:

Finanzen

Bewerbungskosten

Reisekosten zum Vorstellungsgespräch

Fahrkosten für Pendelfahrten

Kosten für getrennte Haushaltsführung

Kosten für den Umzug

Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle

Kosten für Arbeitsmittel

Kosten für Nachweise 

Unterstützung der Persönlichkeit


Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme,  Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis oder vor der Kostenentstehung beim zuständigen persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Pirmasens beantragt werden. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Über den Anspruch bzw. die Leistungshöhe entscheidet der zuständige persönliche Ansprechpartner im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung.