Arbeitsgelegenheiten

                                                    Arbeitsgelegenheiten

Junggärtner

Als Arbeitsgelegenheiten werden Zusatzjobs (1-Euro-Jobs) bezeichnet, deren Ziel es ist, Personen nach längerer Arbeitslosigkeit wieder eine Brücke auf den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Arbeitsgelegenheiten  sollen einerseits soziale und personale Kompetenzen ausbauen und andererseits die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht erhalten.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 16d SGB II. Arbeitsgelegenheiten sind keine versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist sicherzustellen, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden. Die zu verrichtenden Arbeiten müssen deshalb im öffentlichen Interesse liegen sowie zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. In Kooperation mit mehreren ortsansässigen Trägern, bietet das Jobcenter Pirmasens eine Vielzahl von Arbeitsgelegenheiten in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern an.

Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie nach vorheriger Terminabstimmung gerne zu allen Fragen in diesem Zusammenhang.