Einführung Grundsicherungsgeld zum 01. Juli 2026

Einführung Grundsicherungsgeld zum 01.07.2026  

 Mit Inkrafttreten des 13. SGB-2-Änderungsgesetzes zum 01.07.2026 wird das bisherige Bürgergeld durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt werden.

Mit dem Gesetz wird

  • Vermittlung gestärkt,
  • können Menschen gezielter unterstützt werden,
  • erhalten Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern.

Weitere detaillierte Informationen zum Grundsicherungsgeld können Sie unter nachfolgendem Link finden:

FAQ Grundsicherungsgeld 

Wichtig: Anlässlich der Einführung des Grundsicherungsgeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Dieser sollte in Ihrem Interesse bevorzugt online gestellt werden um Bearbeitungszeiten zu verkürzen.