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Einführung Grundsicherungsgeld zum 01. Juli 2026
Einführung Grundsicherungsgeld zum 01.07.2026
Mit Inkrafttreten des 13. SGB-2-Änderungsgesetzes zum 01.07.2026 wird das bisherige Bürgergeld durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt werden.
Mit dem Gesetz wird
- Vermittlung gestärkt,
- können Menschen gezielter unterstützt werden,
- erhalten Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern.
Weitere detaillierte Informationen zum Grundsicherungsgeld können Sie unter nachfolgendem Link finden:
Wichtig: Anlässlich der Einführung des Grundsicherungsgeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Dieser sollte in Ihrem Interesse bevorzugt online gestellt werden um Bearbeitungszeiten zu verkürzen.