Öffentliche Zustellungen

öffentliche zustellungen

Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. 

Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.


Gronek, Kevin

Geller, Matthias Georg

Mfleh Alkhamis, Bassam

Nasirova, Maisa

Nasirova, Hayat

Al Hawas, Abdulmajid

Nasiri, Ikramullah

Buchmann, Marco


Rechtsnatur der öffentlichen Zustellung

Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Das Jobcenter Pirmasens hat seine Website als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt. Die Bestimmung der Website als Aushangstelle für öffentliche Zustellungen wurde am  05.01.2021