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Öffentliche Zustellungen
öffentliche zustellungen
Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Grieger, Stephanie
Becker, Stefan Friedrich
Börsch, Manuela Theresia
Dahms, Wolfgang
Kinyanjui, Josephat Njuguna
Hinkel, Alysha-Fabienne
Al Hawas, Abdulmajid
Fadle, Rachid
Gronek, Kevin
Rechtsnatur der öffentlichen Zustellung
Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Das Jobcenter Pirmasens hat seine Website als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt. Die Bestimmung der Website als Aushangstelle für öffentliche Zustellungen wurde am 05.01.2021