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Öffentliche Zustellungen
öffentliche zustellungen
Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Shevel, Marharyta
Leon Moritz Moosmann
Svetlozar Hadzhiev
Raymond Bernd Bauer
Mohammad Almasalemah
Matthias Georg Keller
Schihahd Marc Dabschah
Sevtlozar, Hadzhiev
Gulkas, Roderik
Yazan Al Jumaa
Ramune Griciene
Nabo Alhmidi
Wolle, Nicole Michaela
Konstantin Lewtschenko
Yepifanov, Mykhailo
Inesa Korzun
Ivanka Todorova Antonova
Majji Inas
Janine Breker
Elena Iljova
Baloh, Zhuzhanna
Hangoniova, Gyöngyu
Khlopova, Kateryna
Rechtsnatur der öffentlichen Zustellung
Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Das Jobcenter Pirmasens hat seine Website als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt. Die Bestimmung der Website als Aushangstelle für öffentliche Zustellungen wurde am 05.01.2021