bitte beachten: erneute Zuzugssperre seit dem 01.02.25

Zuzugssperre

Seit dem 01.02.2025 besteht wieder eine Zuzugssperre nach Pirmasens für anerkannte Asylsuchende, anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge sowie Ausländer, denen erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23, 24 Abs.1 oder 25 Abs. 3 erteilt werden soll, gilt. Hierunter fallen auch alle noch nicht in Deutschland registrierten Ukrainer ohne Aufenthaltstitel.

Insofern ist vor dem geplanten Zuzug nach Pirmasens vom betroffenen Personenkreis zunächst eine Bestätigung über die Zuzugserlaubnis vom Ausländeramt der Stadt Pirmasens einzuholen, dass ein solcher aufgrund bestehender Ausnahmetatbestände erlaubt ist.