- Arbeits- und Ausbildungssuchende
- Allgemeine Vermittlungs- & Beratungsleistungen
- Vermittlungsgutschein
- Vermittlungsbudget
- Schwerbehinderte Menschen und Rehabilitanden
- Neukundenaktivierung und Sofortangebot
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Fallmanagement
- Einstiegsgeld
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Arbeitsgelegenheiten
- Unterstützungsangebote nach der Arbeitsaufnahme
- Vermittlungsleistungen für Personen unter 25 Jahren
- Vermittlungsleistungen für Personen über 25 Jahren
- Projekte
- Vermittlungsleistungen für Personen im Langzeitleistungsbezug
- Förderangebote für Migranten
- Allgemeine Vermittlungs- & Beratungsleistungen
- Geldleistungen
- Arbeitgeber
- Leistungen
- Infos
bitte beachten: erneute Zuzugssperre seit dem 01.02.25
Zuzugssperre
Seit dem 01.02.2025 besteht wieder eine Zuzugssperre nach Pirmasens für anerkannte Asylsuchende, anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge sowie Ausländer, denen erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23, 24 Abs.1 oder 25 Abs. 3 erteilt werden soll, gilt. Hierunter fallen auch alle noch nicht in Deutschland registrierten Ukrainer ohne Aufenthaltstitel.
Insofern ist vor dem geplanten Zuzug nach Pirmasens vom betroffenen Personenkreis zunächst eine Bestätigung über die Zuzugserlaubnis vom Ausländeramt der Stadt Pirmasens einzuholen, dass ein solcher aufgrund bestehender Ausnahmetatbestände erlaubt ist.