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Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher in der Grundsicherung erhalten ab Juli 2022 mehr finanzielle Unterstützung.
ab Juli 2022 mehr finanzielle Unterstützung
Sofortzuschlag
Zur Unterstützung hilfebedürftiger Familien und zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen erhalten diese Familien ab Juli für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben und einen Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch II haben, monatlich je 20 Euro mehr.
Der Sofortzuschlag wird ab Ende Juli 2022 und dann zu Beginn der Folgemonate ergänzend, ohne weiteren Antrag ausgezahlt. Die Gewährung des monatlichen Sofortzuschlages ist bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgesehen.
Einmalzahlung
Eine weitere Regelung im Gesetz betrifft alle erwachsenen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch besitzen. Sie erhalten einmalig 200 Euro zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen.
Auch für die Einmalzahlung ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Die Auszahlung erfolgt Ende Juli 2022.